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Der VwGH bestätigt: Keine Befreiung für Liquidationserlöse
VwGH-Erkenntnis vom 24. 2. 1999, 96/13/0008
Mit dem zitierten Erkenntnis hat der VwGH über die Beschwerde der Mutter-AG) entschieden und festgestellt, daß der ihr im Zuge der Liquidation im Geschäftsjahr 1982 zugeflossene anteilige Liquidationserlös (2,82 Mio. S) nicht unter die Beteiligungsbefreiung (§ 10 KStG 1966) fällt. Der Gerichtshof folgte damit im Ergebnis der belangten Behörde.
I. Die Begründung des Urteils
Die wesentlichen Argumentationsschritte des VwGH lauten:
1. Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1966 waren Beteiligungserträge (Dividenden) bei einer Beteiligungsquote ab 25% und einem einjährigen Besitzstand steuerfrei. Mit dieser Steuerbefreiung sollte vermieden werden, daß das versteuerte Einkommen der Tochter nicht nochmals bei deren Muttergesellschaft einer Körperschaftsbesteuerung unterzogen wird.)
2. Der VwGH beruft sich auf das nahezu einhellige - insb. deutsche - Schrifttum, demzufolge Abwicklungsgewinne nicht unter diese Steuerbefreiung fallen.)
3. Auf dieser Linie liegt auch die Judikatur des BFH, der in seinem Urteil vom ) festgestellt hat, daß mit dem Eintritt der Kapitalgesellschaft in das Stadium der Abwicklung (Liquidation) die dem Gesellschaftszweck gewidmete (= werbende) Tätigkeit endet. Ab diesem Zeitpunkt seien Gewinne aus der Verfolgung des Ges...