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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite S 405

Wertpapierhandel einer deutschen GesbR mbH

Der Abgabepflichtige hatte in der zweiten Dezemberhälfte 1996 eine treuhändig verwaltete Beteiligung an einer gleichzeitig gegründeten deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GesbR mbH) erworben. Zweck der Gesellschaft war der Handel mit Wertpapieren im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Dabei war geplant, noch im selben Jahr Wertpapiere in Höhe des dreifachen Volumens des Gesamtzeichnungsbetrages aller Anleger anzuschaffen. Tatsächlich wurden nur wenige Tage vor Jahresende fünf Pakete an festverzinslichen Wertpapieren im Nominalbetrag von 29 Mio. DM bei der B-Bank (Zweitgesellschafterin der GesbR) erworben. Der im Wege einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Überschuß der Betriebsausgaben von umgerechnet rund 220 Mio. S wurde der B-Bank (Treuhänderin der Anleger) zugewiesen. Der Abgabepflichtige machte den auf ihn entfallenden Verlustanteil aus einem gewerblichen Wertpapierhandel in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 progressionsmindernd geltend.

Eine Abwicklung von Wertpapiergeschäften für Rechnung Dritter konnte schon auf Grund des Gesellschaftszweckes nicht erfolgen. Beabsichtigt war in erster Linie, eine Vermögensveranlagung ...

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