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Die Auswirkungen der Tarifreform für Einkommensbezieher bis 155.500 S
Anhebung der Einkommensgrenzen für die erstattungsfähige Negativsteuer
In der Tarifreform (§ 33 Abs. 1 bis 3 EStG) scheint das Vorhaben des Gesetzgebers verwirklicht, eine etwa gleichmäßige, sozial abgestimmte Ermäßigung der Steuerbelastung ab 2000 herbeizuführen. Im Bereich der Abänderung der erstattungsfähigen Negativsteuern ergeben sich jedoch weitere Änderungen, welche das Gesamtbild der Reform beeinflussen, insbesondere durch die Erhöhung der für die Erstattung relevanten Einkommensgrenzen.
1. Einleitung
Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs ist eines der Kernstücke der Steuerreform 2000, wie sie von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen wurde. Die Reform soll eine Steuerentlastung für alle Personen zwischen 1.500 S und 7.000 S jährlich bewirken. Der unmittelbar erkennbare Bereich der Tarifänderungen, d. i. der „positive" Änderungsbereich, wurde in diesem Heft von der Mitautorin dieses Beitrags ausgeleuchtet. Insbesondere wurde auf die erkennbaren Abweichungen vom Grundsatz der höheren Belastung höherer Einkommen und auf die Abweichung von den Vorschlägen der Steuerreformkommission hingewiesen. Dieser Beitrag zeigt nicht nur betragsmäßig den genannten Bereich in der Zielgruppe der Einkommensbezieher bis zu einem Jahreseinkommen von 155.500 S auf, ...