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SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite R 010

EuGH: Vorsteuerabzug

Mehrwertsteuer: Ausschluß des Vorsteuerabzugs für Personenbeförderungsmittel

Die Klage der Kommission auf Vertragsverletzung durch die französische Republik wurde als unbegründet abgewiesen.

( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren betraf die Frage, ob ein Mitgliedstaat (hier: Frankreich) durch Beibehaltung eines Ausschlusses vom Vorsteuerabzug nach Inkrafttreten der 6. MWSt-RL für Transportmittel, die das Arbeitsgerät des Steuerpflichtigen darstellen, gegen die Bestimmungen der 6. MWSt-RL verstoßen hat. Nach dem vorliegenden Urteil sind die Mitgliedstaaten berechtigt, alle Ausschüsse vom Vorsteuerabzug beizubehalten, die in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. MWSt-RL bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen waren.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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