Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebührenpflicht
•Im Falle einer mündlichen Berufungsanmeldung entsteht die Gebührenpflicht mit dem Beginn der Niederschrift; dieser Vorgang ist der Überreichung einer Eingabe ausdrücklich gleichgestellt. - (§ 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
()