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bau aktuell 5, September 2021, Seite 212

Vertragsrücktritt trotz Mängeln bei Verweigerung der Sicherstellung

bauaktuell 2021/8

§ 1170b ABGB

1. Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet, ohne dass der Unternehmer bereits eine Vorleistung erbracht haben müsste. Sie besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.

2. Das Recht, Sicherstellung zu begehren, steht dem Werkunternehmer auch bei mangelhafter Bauleistung zu. Diese soll vom Werkbesteller nicht unter Berufung auf die Mangelhaftigkeit verweigert werden können, sodass der Werkunternehmer gemäß § 1170b Abs 2 ABGB die Vertragsaufhebung auch bei mangelhafter Leistungserbringung erklären können soll.

3. Die vom Werkunternehmer gemäß § 1170b Abs 2 ABGB erklärte Auflösung des Vertrages beseitigt den Erfüllungsanspruch des Bestellers, sodass sich dieser auf eine Pflicht zur mängelfreien Herstellung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr berufen kann.

4. Für die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages verbleibt nach berechtigter Auflösung des Vertrages nach § 1170b ABGB kein Raum.

5. Die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung durch das „noch ausstehende Entgelt“ führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze (20 % bzw 40 %), wenn diese den insgesamt noch ausständigen Ver...

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