Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite R 007

Amtshilfe: Betreibungsrichtlinie

Wird Amtshilfe nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder der „Betreibungsrichtlinie" (76/308 EWG) geleistet, dann bedeutet dies, daß im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie neben dem zweiseitigen Abkommen gilt. - (§ 117 Abs. 1 lit. a ZollR-DG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0173)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...