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SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite R 7

Gerichtsgebühren: Bemessung

Dem Gerichtsgebührengesetz kann in keiner Weise entnommen werden, daß die Bewertung des Streitgegenstandes zur Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage nach § 10 RATG zu erfolgen hat. - (§ 4 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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