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SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite R 7
Gerichtsgebühren: Bemessung
•Dem Gerichtsgebührengesetz kann in keiner Weise entnommen werden, daß die Bewertung des Streitgegenstandes zur Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage nach § 10 RATG zu erfolgen hat. - (§ 4 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
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