Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtsgebühren: Bemessung
•Dem Gerichtsgebührengesetz kann in keiner Weise entnommen werden, daß die Bewertung des Streitgegenstandes zur Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage nach § 10 RATG zu erfolgen hat. - (§ 4 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
()