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Gerichtsgebühren: Befreiung
•Eine erst nach dem für die Entstehung der Gebührenschuld maßgeblichen Zeitpunkt geschaffene Voraussetzung einer Gebührenbefreiung bringt nach ständiger Rechtsprechung die bereits entstandene Gebührenschuld nicht mehr zum Erlöschen; andererseits kann aber auch der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung gegebenen Voraussetzung einer Gebührenfreiheit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung haben. - (§ 2 Z 4 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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