Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite R 007

Gerichtsgebühren: Befreiung

Eine erst nach dem für die Entstehung der Gebührenschuld maßgeblichen Zeitpunkt geschaffene Voraussetzung einer Gebührenbefreiung bringt nach ständiger Rechtsprechung die bereits entstandene Gebührenschuld nicht mehr zum Erlöschen; andererseits kann aber auch der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung gegebenen Voraussetzung einer Gebührenfreiheit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung haben. - (§ 2 Z 4 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...