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ASoK 7, Juli 2022, Seite 257

IV.Verlängerung der COVID-19-Bestimmungen

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (IA 2648/A 27. GP), soll unter anderem die Möglichkeit der Durchführung virtueller Sitzungen bei den Organen der Arbeiterkammern bis Ende des Jahres 2022 aufgrund der aktuellen Situation verlängert werden.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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