Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des Finanzstrafgesetzes im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 1998
Erhöhung von Freiheitsstrafdrohungen, Erweiterung der Gewerbsmäßigkeitsregelung u. a.
Mit BGBl. I Nr. 28/1998 wurde das Abgabenänderungsgesetz 1998 kundgemacht, in dessen Artikel XI Änderungen des Finanzstrafgesetzes enthalten sind. Diese Änderungen betreffen
- die Erhöhung von Freiheitsstrafdrohungen
- die Erweiterung der Gewerbsmäßigkeitsregelung
- die Reduzierung einiger Geldstrafdrohungen
- Änderungen von Zuständigkeitsbestimmungen
- sonstige Änderungen betr. die Erweiterung der Tatortregelung, die absolute Verjährung, die Neuregelung des Verkürzungseintritts und die Erweiterung des Anwendungsbereiches der vereinfachten Strafverfügung.
Art. XII des Gesetzes enthält noch eine Änderung der Strafbestimmung des Ausfuhrerstattungsgesetzes. Die Änderungen traten mit in Kraft.
1. Anlaß für die Novellierung
Anlaß für die Novellierung war das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, das vom Rat der Europäischen Union am beschlossen wurde (ABl. C 316/48). Das Übereinkommen geht auf die Rechtsprechung des EuGH zurück, der verlangte, daß in den Mitgliedstaaten der Schutz der EU-Finanzinteressen gleich zu behandeln ist, wie der Schutz der nationalen Interessen. Dabei geht es einerseits um Maßnahmen gegen die Verkürzung von Einnahmen und andererseits ...