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Zur Nachtragspflicht und dem Rücktrittsrecht gem §§ 5 und 6 KMG
Zugleich eine Anmerkung zu
Der OGH hat in 3 Ob 97/16k entschieden, dass auch ein ursprünglicher Prospektfehler, der dem Prospektpflichtigen bewusst sein musste und der nicht durch einen Nachtrag korrigiert wurde, den Verbraucher-Anleger zum Rücktritt berechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wertpapiere während des öffentlichen Angebots erworben worden sind. Während diese letzte Voraussetzung zutrifft, widerspricht die erste Ansicht der ProspektRL. Das Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht der ProspektRL ist keine Sanktion, sondern soll dem Anleger eine Neubewertung seiner Kaufentscheidung während des öffentlichen Angebots ermöglichen. Es setzt daher die Veröffentlichung eines Nachtrags während des öffentlichen Angebots voraus. Nach Ablauf und ohne Veröffentlichung eines Nachtrags besteht kein Rücktrittsrecht mehr, selbst wenn die Nachtragspflicht schuldhaft verletzt worden sein sollte.
The Austrian Supreme Court of Justice has decided in its judgment 3 Ob 97/16k that an error of the initial prospectus allows consumer-investors to withdraw from the securities contract if the person being obliged to draw up the prospectus has been or must have been aware of the error and if the prospectus has not yet been co...