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SWK 12, 20. April 1998, Seite R 40

Wasserbezugsgebühr Wien

In Wien ist die Wasserbezugsgebühr, wenn kein Wasserzähler eingebaut ist oder dieser über eine tolerierbare Fehlergrenze hinaus unrichtig anzeigt, nicht in jedem Fall schlechthin nach dem Tagesdurchschnitts-Verbrauch des gesamten Vorjahres bzw. der Vorjahre zu berechnen - (§ 11 Wiener Wasserversorgungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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