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ÖBA 4, April 2017, Seite 230

Dauerhafter Datenträger und Kundenkommunikation beim Online-Banking

Martin Spitzer und Alexander Wilfinger

Zahlreiche Sondergesetze erlegen Unternehmern Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auf und schreiben dabei gleichzeitig vor, wie diese Pflichten zu erfüllen sind. Während sich bezüglich der verlangten Art und Weise der Informationserteilung beim analogen Vertragsabschluss kaum Fragen stellen, bestanden im Onlinegeschäft und insb im Online-Banking bislang erhebliche Unklarheiten. Eine rezente Entscheidung des EuGH schafft nun erstmals klare Verhältnisse.

Numerous legal provisions impose information obligations on entrepreneurs and simultaneously regulate in which way the information has to be provided to the consumer. While these provisions do not lead to significant problems when it comes to the analogous conclusion of contracts, there have been considerable uncertainties concerning online business, especially online banking. A recent judgement of the European Court of Justice ensures clear conditions for the first time.

Stichwörter: Dauerhafter Datenträger, Informationspflichten, Mitteilungen, Zugang, Online-Banking.

JEL-Classification: K 10.

1. Einleitung

1.1. Ausgangspunkt

Der Vertragsabschluss im Internet ist nicht nur faktisch keine Besonderheit mehr, auch rechtsgeschäftlich...

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