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SWK 16, 1. Juni 1998, Seite 054

EuGH: Zinsen für verspätete Steuererstattung

Dienstleistungsfreiheit: Zinsen für verspätete Steuererstattung unter denselben Voraussetzungen auch für Nichtansässige (Art. 59 EGV)

Urteilstenor:

„ ...

2. Artikel 59 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach nicht in einem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen, die gemäß der Achten Richtlinie 79/1072/EWG ... eine Mehrwertsteuererstattung beantragen, Zinsen erst vom Zeitpunkt der Inverzugsetzung dieses Mitgliedstaats an und zu einem niedrigeren Satz als dem gewährt werden, der für Zinsen gilt, die in diesem Staat ansässige Steuerpflichtige nach Ablauf der gesetzlichen Erstattungsfrist ohne weiteres erhalten."

( Lease Plan Luxembourg SA, Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Rechtbank van eerste aanleg Brüssel)

Anmerkung: Lease Plan machte geltend, sie habe bei verspäteter Erstattung der Mehrwertsteuer unter denselben Voraussetzungen wie ein in Belgien ansässiger Steuerpflichtiger Anspruch auf Zinsen zum gesetzlichen Satz. Für den Antrag eines in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen ist eine Erstattung des am Jahresende noch geschuldeten Überschusses binnen drei Monaten nach Antragstellung vorgesehen. Für den Erstattungsantrag eines ni...

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