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SWK 16, 1. Juni 1998, Seite 053

Auskunftspflicht i.S.d. ParkgebührenG

Die Auskunftspflicht im Sinne des OÖ ParkgebührenG besteht darin, Auskunft darüber zu erteilen, wem die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. - (§ 2 Abs. 2 OÖ ParkgebührenG, LGBl. Nr. 28/1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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