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SWK 16, 1. Juni 1998, Seite 053

Aufschließungsbeitrag Stkm.

Für die Entstehung des Abgabenanspruchs (hier des Aufschließungsbeitrages) und damit für die Festsetzungsverjährung kommt es nicht auf die Widmungsbewilligung, sondern auf die Erteilung der Baubewilligung an. - (§ 6 a Steiermärkische Bauordnung 1968 i. d. F. Steiermärkische Bauordnungsnovelle 1988, LGBl. Nr. 14/1989), (Abweisung)

(, 97/17/0228, 97/17/0229)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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