Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lebensgefährtin: Fremdüblichkeit
•Gehaltszahlungen an eine Lebensgefährtin sind unter dem Gesichtspunkt der Fremdüblichkeit zu prüfen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988)
Bei der Prüfung der Gehälter unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten ist dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung beizumessen. - (Präsidentenbeschwerde, Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()