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Aussetzen der Equity-Methode im Falle des Absinkens eines Beteiligungsbuchwertes unter Null
Wie ist die Bewertung in einer außerbücherlichen Nebenrechnung fortzuführen?
Im Rahmen der Equity-Bewertung kann der Fall auftreten, daß durch die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes um anteilige Jahresfehlbeträge dieser unter den Wert Null absinkt. Der folgende Beitrag geht auf das Aussetzen der Equity-Methode ein und zeigt in einem Beispiel, wie die Bewertung in einer außerbücherlichen Nebenrechnung fortzuführen ist. Weiters wird jene Situation beschrieben, die zu einer Passivierung des negativen Beteiligungsbuchwertes in der Konzernbilanz führt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen internationaler Rechnungslegungsbestimmungen (IAS 28, APB 18) hingewiesen.
1. Einleitung
Im Rahmen der Konzernrechnungslegung hat der Beteiligungsausweis angeschlossener (assoziierter) Unternehmen gemäß § 263 Abs. 1 HGB mit entsprechender Bezeichnung unter einem besonderen Posten zu erfolgen. Die Bewertung solcher Beteiligungen ist gemäß § 264 HGB „at equity" vorzunehmen. Dies entspricht in etwa einer spiegelbildlichen Darstellung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens.
§ 264 Abs. 4 HGB regelt die Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung in den Folgejahren nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt. Ausgangspunkt für die Fortschreibung ist der Buchwe...