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SWK 16, 1. Juni 1998, Seite T 68

EU-Kommission will Quellensteuer von mindestens 20 Prozent

Richtlinie muß einstimmig von den EU-Finanzministern verabschiedet werden

(apa/dpa) – Die EU-Kommission strebt eine Quellensteuer in der Europäischen Union von mindestens 20 Prozent an. Sie wird in Brüssel einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen zwischen der anonymen Quellenbesteuerung von Kapitalerträgen und Kontrollmitteilungen an die Finanzämter in den Herkunftsländern der Anleger wählen können. Bei der Quellensteuer ziehen die Banken den festen Prozentsatz von den Zinserträgen ab und überweisen ihn an den Fiskus im Anlageland.

Die Richtlinie muß einstimmig von den EU-Finanzministern verabschiedet werden. Deshalb werden noch langwierige Verhandlungen über Einzelfragen erwartet. Der deutsche Finanzminister Theo Waigel sagte am Rande des EU-Finanzministerrates: „Über die Höhe des Mindeststeuersatzes wird es sicherlich noch Diskussionen geben." Laut Waigel liegt der Kommissionsvorschlag „ziemlich genau auf der Linie", die er selbst bereits 1994 vorgeschlagen habe. Die Koexistenz von Quellensteuer und Kontrollmitteilung verlange von niemandem, daß er sein Modell aufgebe. Ungerechtigkeiten würden aber beseitigt.

Im vergangenen Dezember hatten sich...

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