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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite 106

Handelsvertreter: Betriebsveräußerung

Aus dem Wortlaut des § 24 HandelsvertreterG 1993 ergibt sich, daß der Ausgleichsanspruch nicht ein Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters darstellt; eine Betriebsveräußerung liegt somit nicht vor. - (§ 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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