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bau aktuell 3, Mai 2019, Seite 128

Wem gehört der Puffer?

Rainer Kurbos

Mit zunehmender Anwendung bauwirtschaftlicher Methoden – tunlichst schon zur Ausführungszeit – rückt der geplante bzw kalkulierte Spielraum an Bauzeit zwischen Soll-Ende der Bauarbeiten und Übergabe in den Mittelpunkt.

Das ist auch wenig verwunderlich, da sich Materialpreise und Löhne kaum unterscheiden und der mögliche Wettbewerb mit immer weniger Variablen ausgetragen wird.

Da sind also zunächst jene weisen Partner, die im Vorhinein in der Ausschreibung oder wenigstens zur Bauzeit, als das Problem erkannt wurde, eine klare Vereinbarung über die Vergütung bzw Verwendung der Pufferzeiten getroffen haben sodass sie nie etwas zu unserer Frage beitragen können.

Sodann gibt es die Auffassung, dass der Puffer dem Auftraggeber gehöre, zumindest wenn und soweit er nicht verbraucht wurde, da er ihn mit dem Werklohn schon bezahlt habe.

Unglücklicherweise stellt sich diese Frage zumeist erst dann, wenn die Arbeiten „im Fertigwerden“ sind. Um den Puffer übrig zu lassen, das heißt für das Bauende aufzusparen, hätte man in der Regel so arbeiten müssen, dass am Ende der Puffer noch vorhanden ist, also weniger Regelbauzeit verbraucht wird.

Mir ist kein Fall bekannt geworden, wo am Ende der Baustelle z...

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