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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite S 646

Rückforderung von unrechtmäßig umgebuchten Abgabenguthaben

Verfahrensrechtlicher Weg zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise des Finanzamtes

MMag. Ernst Marschner

Die Baugesellschaften A und B bilden eine Arge zur Errichtung eines Gebäudekomplexes. In dieser Arge kommt der Gesellschaft A die Geschäftsführung zu. Im Gesellschaftsvertrag verzichten die beiden Bauunternehmen auf die Einzelverfügung über Forderungen der Arge. Die Arge hat auf ihrem Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von 200.000 S, dessen Rückzahlung beantragt wird. Das Finanzamt gibt diesem Antrag jedoch nur teilweise statt, indem es nur die Hälfte des Guthabens auf das Konto der Arge überweist und die andere Hälfte gemäß § 215 Abs. 3 BAO zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft B auf deren Abgabenkonto bucht. Die Gesellschaft B geht in Konkurs, wodurch der Arge-Vertrag aufgelöst wird.

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Erfolgte die Umbuchung vom Konto eines Abgabepflichtigen auf das Konto eines anderen zu Recht?

2. Gibt es einen verfahrensrechtlichen Weg, die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Finanzamtes festzustellen?

1. Bisher vorliegende Entscheidungen

Nach Ansicht des Berufungssenates der FLD für OÖ gibt es keinen verfahrensrechtlichen Weg, die Rechtmäßigkeit der Umbuchung festzustellen. Dabei bezieht sich der Berufungssenat auf das Erkenntnis des

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