Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 1998, Seite 032

Aktenwidrigkeit

Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, wenn die Behörde aus dem Inhalt der Akten Schlüsse gezogen hat, die nach Meinung des Steuerpflichtigen unrichtig sind - (§ 299 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...