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SWK 10, 1. April 1998, Seite 028

Gerichtsgebühren: Zahlungspflicht

Die Rechtmäßigkeit der durch rechtskräftigen Gerichtsbeschluß festgestellten Zahlungspflicht für Gerichtsgebühren kann nicht mehr auf dem Weg des Verwaltungsverfahrens zur Einbringung der Forderung aufgerollt werden - (§ 7 Abs. 1 GEG 1962), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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