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SWK 10, 1. April 1998, Seite R 27
Fremdenverkehrsabgabe Kärnten
•In Kärnten kann auch ein Rechtsanwalt zur Entrichtung der Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden, wenn er mittelbar Nutzen aus dem Fremdenverkehr zieht - (§ 3 Abs. 1 Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz), (Abweisung)
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