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GrESt: Erwerb durch Gemeinde
•Der Erwerb eines Grundstücks durch eine Gemeinde zur Errichtung von begrünten Erholungsflächen war von der Grunderwerbsteuer befreit - (§ 4 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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