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Geschäftsbedingungen, nach denen die Haftung für Schäden durch Abhebung oder Zahlvorgänge, die ein Fremder mit der NFC-Funktion einer Bankkarte vornimmt, ausgenommen sind, sind unwirksam, sofern der Bankkunde den Verlust seiner Karte bei der Bank zuvor angezeigt hat
https://doi.org/10.47782/oeba202102012301
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Art 4 Nr 14 – Begriff ‚Zahlungsinstrument‘ – Personalisierte multifunktionale Bankkarten – Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) – Art 52 Nr 6 Buchst a und Art 54 Abs 1 – Dem Nutzer zu übermittelnde Informationen – Änderungen der Bedingungen eines Rahmenvertrags – Stillschweigende Zustimmung – Art 63 Abs 1 Buchst a und b – Mit Zahlungsdiensten verbundene Rechte und Pflichten – Ausnahme für Kleinbetragszahlungsinstrumente – Tatbestandsmerkmale – Zahlungsinstrument, das nicht gesperrt werden kann – Zahlungsinstrument, das anonym genutzt wird – Zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils.
Art 52 Nr 6 Buchst a in Verbindung mit Art 54 Abs 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG ist dahin auszulegen, dass erS. 124 die Informationen und Vertragsbedingungen bestimmt, die von einem Zahlungsdienstleister mitzutei...