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SWK 10, 1. April 1998, Seite 310

Feststellungsbescheide und Bindungswirkung

Auch ein Feststellungsbescheid, durch den ein Verlust aus einer Beteiligung mit Null festgestellt wird, oder ein Bescheid, in dem ausgesprochen wird, daß eine einheitliche und gesonderte Feststellung (z. B. infolge von Liebhaberei) unterbleibt, hat Bindungswirkung auf den Einkommensteuerbescheid ().

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