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SWK 11, 10. April 1998, Seite R 36
Flurbereinigung
•Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Maßnahmen zur Flurbereinigung geht verloren, wenn das Grundstück innerhalb von acht Jahren verkauft wird - (§ 4 Abs. 1 Z 4 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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