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SWK 11, 10. April 1998, Seite 034

Amtswegiger Jahresausgleich

Beim amtswegigen Jahresausgleich hatte das Finanzamt bei der Berechnung des Jahressechstels der begünstigten sonstigen Bezüge auch die von der Gebietskrankenkasse an den Arbeitnehmer gezahlten Krankengelder zu berücksichtigen - (§ 73 Abs. 1 EStG 1988 in der für 1991 geltenden Fassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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