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SWK 11, 10. April 1998, Seite 033

GrESt-Befreiung: Frist

Die 8jährige Frist für den Wegfall der Grunderwerbsteuerbefreiung für ein von einem gemeinnützigen Bauträger geschaffenes Reihenhaus beginnt, wenn das Grundstück vom Erwerber verkauft wird, noch nicht mit der Parzellenzuteilung, sondern erst mit Abschluß des Kaufvertrages - (§ 4 Abs. 2 GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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