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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 112

Gerichtsgebühren: Vergleich

Die in einem Vergleich aufgenommene Verpflichtung zur Leistung eines Hauptmietzinses zuzüglich Betriebskosten ist in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzurechnen. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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