Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Getränkesteuer Wien
•Eine Unternehmenspacht im Sinne der Haftungsbestimmung des Wiener Getränkesteuergesetzes liegt in der Regel vor, wenn tatsächlich ein lebendiges Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrages ist; dabei muß der Erwerber in der Lage sein, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Gewerbebetrieb fortzuführen. - (§ 4 Wiener Getränkesteuergesetz 1992), (Abweisung)
()