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Parkometerabgabe Wien
• Im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Parkometerabgabe kann die belangte Behörde nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß zum Tatzeitpunkt allein der Beschwerdeführer als Lenker des Kraftfahrzeuges in Betracht kommt, wenn in der Lenkerauskunft zwei Personen angegeben werden. - (§ 1 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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