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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 111

Verkehrsflächenbeitrag OÖ

Bei der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages nach der OÖ BauO ist es nicht unerheblich, ob sich die anläßlich der neuen Oberflächengestaltung des Stadtplatzes erfolgenden Baumaßnahmen im Hinblick auf den Bauzustand der Verkehrsfläche auch ohne die vom Gemeinderat beschlossene Oberflächengestaltung als notwendig erwiesen hätten. - (§ 19 Abs. 3 Oberösterreichische Bauordnung 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0246)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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