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Verkehrsflächenbeitrag OÖ
• Bei der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages nach der OÖ BauO ist es nicht unerheblich, ob sich die anläßlich der neuen Oberflächengestaltung des Stadtplatzes erfolgenden Baumaßnahmen im Hinblick auf den Bauzustand der Verkehrsfläche auch ohne die vom Gemeinderat beschlossene Oberflächengestaltung als notwendig erwiesen hätten. - (§ 19 Abs. 3 Oberösterreichische Bauordnung 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0246)