Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufschließungsbeitrag Stmk.
• Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages kommt die Befreiungsbestimmung betreffend die Wiedererrichtung eines Gebäudes nur dann zum Tragen, wenn für das ursprüngliche Gebäude bereits ein Beitrag entrichtet wurde. - (§ 6 a Abs. 2 Stmk. Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( früher 94/17/0310)