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Künstler verkauft Zeichnungen an die Albertina - fiktive Betriebsausgabe?
Verkauft ein Künstler Kunstwerke an ein Museum, muß im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß er den im Inland für solche Transaktionen üblichen Preis erzielt. Von einer betrieblich (beruflich) veranlaßten Veräußerung ist auch dann auszugehen, wenn der Künstler einen niedrigeren Preis deshalb akzeptiert, weil er sich über eine entsprechende Werbewirkung eine Steigerung seines Bekanntheitsgrades bzw. des Marktwertes der (künftigen) Werke verspricht.
Eine fiktive Betriebsausgabe „Werbewirkung" in Höhe der Differenz zw. inländischem Verkehrswert und tatsächlich gezahltem Preis kommt nicht in Betracht. Da die Kunstwerke bereits dem Betriebsvermögen des Künstlers, und zwar dem Umlaufvermögen, zuzurechnen sind, ist eine Einlage von privaten Gegenständen in das Umlaufvermögen - bei § 4-Abs. 3-EStG-Gewinnermittlung an sich eine absetzbare Betriebsausgabe - nicht möglich. (