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Das Zwei-Konten-Modell im Wirrwarr der Rechtsprechung
Die obersten Gerichte werden sich weiterhin mit dieser Problematik zu beschäftigen haben
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis von , 94/14/0017 dem sogenannten Zwei-Konten-Modell die steuerliche Anerkennung versagt; dies obwohl in der BRD der BFH erst am die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit und damit indirekt das gegenständliche Modell anerkannte und obwohl auch in der bisherigen österreichischen Judikatur eine ausreichende Untermauerung der steuerlichen Anerkennung gegeben zu sein schien. Der Widerspruch in der Judikatur entzündet sich an dem Grundsatz der unternehmerischen Dispositionsfreiheit, aus dem der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit resultiert, und dem Grundsatz der Kausalität im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
Der VwGH führt in seinem Erkenntnis u. a. aus:
„Mit dieser Methode (Anmerkung: gemeint ist das Zwei-Konten-Modell) werden betriebliche Zahlungsvorgänge vorübergehend und damit künstlich aufgespalten, um so die Anschaffungskosten privat genutzter Wirtschaftsgüter in den betrieblichen Bereich zu verlagern. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise bleibt der ursprüngliche Finanzierungszweck (Anschaffung privat genutzter Wirtschaftsgüter) maßgebend. ...
Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldm...