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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite 097

Rechtsgebühr: Bestandsvertrag

Die bloß einseitige Beendigungsmöglichkeit eines Bestandvertrages rechtfertigt die Annahme eines Vertrages auf unbestimmte Dauer. - (§ 33 TP 5 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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