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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 044

Doppelte Haushaltsführung

Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung eines Arbeitnehmers der Casinos Austria AG können als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die am Arbeitsort eingerichtete Wohnung beruflich veranlaßt wurde – (§ 16 EStG)

„Die im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung entstehenden Kosten sind dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht. Dies trifft etwa dann zu, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen in üblicher Entfernung vom Familienwohnsitz einkommensteuerlich relevante Einkünfte bezieht. ... Dies trifft ferner auch dann zu, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung deswegen nicht zugemutet werden kann, weil er nach der Beschaffenheit seines Arbeitsverhältnisses der konkreten Möglichkeit jederzeitiger Verwendung an einem anderen Beschäftigungsort ausgesetzt ist. ...

Die belangte Behörde geht auch im angefochtenen Bescheid davon aus, daß der Beschwerdeführer seinen Familienwohnsitz vor dem Umzug von der X-Straße in die Y-Straße in Eisenstadt gehabt hat. War der vom Beschwerdeführer zufolge seiner Beschäftigung bei den Casinos Austria AG in Wien genommene zusätzliche...

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