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Einheitswert Betriebsvermögen
• Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens und der Vermögensteuer sind Renditebriefe, die Genußrechte gemäß § 174 Aktiengesetz sind, mit dem Neunfachen des Ertragswertes anzusetzen – (§ 13 Abs. 3 BewG), (Abweisung)
(3 Erk., ; , 96/14/0031; , 96/14/ 0032)