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SWK 6, 15. Februar 1998, Seite R 9

Einheitswert Betriebsvermögen

Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens und der Vermögensteuer sind Renditebriefe, die Genußrechte gemäß § 174 Aktiengesetz sind, mit dem Neunfachen des Ertragswertes anzusetzen – (§ 13 Abs. 3 BewG), (Abweisung)

(3 Erk., ; , 96/14/0031; , 96/14/ 0032)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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