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Einige Aspekte zur Familienbesteuerung
VfGH-Rechtsprechung gibt klare Leitlinien für die Neuordnung der Familien- besteuerung vor
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes hat die Familienbesteuerung ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt und die politische Diskussion über eine sachgerechte faire Neuordnung entfacht. Dazu sollen einige Aspekte aufgezeigt werden.
1. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , G 168/96, G 285/96
In den Anlaßfällen wollten Steuerpflichtige Unterhaltslasten für Kinder als außergewöhnliche Belastung abziehen. Der Verfassungsgerichtshof erkannte die Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltslasten für Kinder als verfassungswidrig und hob unter anderem die Kernbestimmung für die einkommensteuerrechtliche Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen auf, nämlich die Worte „und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen" in § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 („Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben"). In seiner Begründung knüpft der Verfassungsgerichtshof zunächst an die Grundsätze an, die er im Erkenntnis vom , G 188, 189/91, VfSlg. 12.940 dargelegt hat. Dann führt er im Anschluß an die vom BMF vorgelegten Berechnungen aus:
„Die Transferleistungen führen im Effekt – was verfassungsrechtlich natürlich nicht zu beanstanden ist – zu einem sozial gestaffelten Zuschuß zur Tragung des Aufwandes...