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SWK 22, 1. August 1998, Seite 076

Urheberrechte: Bewertung

Urheberrechte, die weder zu einem inländischen Betriebsvermögen des beschränkt Steuerpflichtigen gehören noch in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, die aber einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen werden, zählten zum Inlandsvermögen. - (§ 79 BewG 1955 i. d. F. vor dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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