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bau aktuell 4, Juli 2015, Seite 152

Bonitätsverbesserung trotz Online-Echtzeitnachtrags

Einzelbehinderungsnachweis mit K-Blättern „bis ins letzte Subunternehmer-Glied“?

Rainer Kurbos

Wer die stetige Verschärfung der Schlüssigkeitsanforderungen, den Einzelbehinderungsnachweis mit Kausalitätskette bis zum letzten Euro und die kritiklose Übernahme einiger Grundsätze aus dem Urteil des OLG Köln vom , 24 U 199/12, sieht, könnte glauben, dem bauwirtschaftlich begründeten Claim-Management hätte die letzte Stunde geschlagen!

Die Idee, dass die Forderung nach einer stringenten Nachweiskette „bis zum letzten Euro“ die Zahl der Bauprozesse reduziert, weil sich mangels Dokumentation kein (sich Erfolg versprechender) Kläger mehr findet, trifft auf die kritiklose Übernahme deutschrechtlicher Grundsätze aus dem oben erwähnten Urteil des OLG Köln, obwohl dort nur lehrbuchartig leicht lesbar Bekanntes zusammengetragen wird (zB: Bei Bauzeitverlängerung keine bloß kalkulatorischen Mehraufwendungen, nur tatsächliche Mehrkosten, Kausalitätsnachweis dem Grunde und auch der Höhe nach „bis auf den letzten Euro in die Bestellersphäre“, substantiierte rechtzeitige Behinderungsanzeige, auch bei Kumulation mehrerer Behinderungen konkrete Darlegungslast, tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf als Einzelbehinderungsnachweis, bloße Vorlage eines bauwirtschaftlichen Gutachtens unzureichen...

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