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Fahrten zwischen dem Betriebsort und von der Firma betriebenen Baustellen
Wird an der Baustelle ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet?
Bei der Beurteilung der Frage, ob bei Fahrten zwischen dem Betriebsort und Baustellen bzw. vermieteten/verwalteten Gebäuden Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann, ist vorab die Frage zu klären, ob an der Baustelle bzw. den vermieteten/verwalteten Gebäuden ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet wird. Erstreckt sich die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in der Weise, daß jeder Ort Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an diesen Orten keine Reise (). Es können also mehrere Mittelpunkte der Tätigkeit nebeneinander existieren.
Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird aufgrund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen begründet. Der Verwaltungsgerichtshof versteht unter dem Begriff „längerer Aufenthalt" eine Tätigkeit an einem Ort von zumindest einer Woche, d. h. bei einem durchgehenden Einsatz während zumindest fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.
Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird auch in jenen Fällen angenommen, in denen der Aufenthalt an einem Ort zwar nur während eines Teiles der Woche an diesem Ort er...