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ÖBA 2, Februar 2022, Seite 137

Kein Anspruch auf Neu-Ausstellung einer verlorenen Bankgarantie

https://doi.org/10.47782/oeba202202013702

§§ 880a, 914, 915 ABGB

Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, müssen zwar die in der Garantieurkunde genannten Anspruchsvoraussetzungen aufgrund der uneingeschränkten Geltung der formellen Garantiestrenge genau erfüllt sein, die Original-Garantie-Urkunde muss aber nicht vorgelegt werden. Eine Pflicht zur Neu-Ausstellung der Garantie-Urkunde besteht in einem solchen Fall daher nicht.

Aus der Begründung:

Die Kl beauftragte die Bekl mit der Durchführung von Bauarbeiten. Die Kl war berechtigt, den vereinbartenS. 138 Haftrücklass von 5% der gesamten Abrechnungssumme (€ 76.082,58) auf die Dauer von drei Jahren und drei Monaten zurückzuhalten, wobei der Betrag vereinbarungsgemäß durch eine Bankgarantie freigemacht werden konnte. Die Bekl übergab der Kl eine Bankgarantie über den genannten Betrag, die Kl bezahlte daraufhin den Haftrücklassbetrag an die Bekl. Das Original der der Kl übergebenen Bankgarantie geriet bei ihr in Verstoß.

Die Kl begehrt von der Bekl, gegenüber der Emittentin der Bankgarantie in die Neuausstellung der Original-Garantieurkunde einzuwilligen sowie der Übermittlung derselbe...

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