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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 83

Wiener Parkometergesetz

Bei irreführenden und wechselnden Angaben des Beschuldigten in seiner Lenkerauskunft i. S. d. Wiener Parkometergesetzes bzw. im Verwaltungsstrafverfahren ist die belangte Behörde berechtigt, von weiteren Ermittlungen abzusehen und die Verantwortung des Beschwerdeführers als unglaubwürdig zu qualifizieren. - (§ 1 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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