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SWK 23, 15. August 1998, Seite 079

Angehörigenvereinbarung: Fremdvergleich

Verträge zwischen nahen Angehörigen können, selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen, für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie unter anderem auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären, also wenn Angehörigen-Vereinbarungen einem Fremdvergleich standzuhalten vermögen. - (§ 21 BAO), (Abweisung)

(, gleichlautend 93/14/0096)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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