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Feststellungsinteresse bei verweigerter Konvertierung eines FX-Kredits
https://doi.org/10.47782/oeba202202013601
Lässt sich ein Schaden zum Zeitpunkt der Klagserhebung auch nicht annähernd abschätzen, ist die Erhebung eines Leistungsbegehrens mit Blick auf ein bereits seit mehreren Jahren laufendes Kreditverhältnis und mehrere unterschiedliche Konten sowie zahlreiche Konvertierungsaufträge zwischen mehreren Währungen untunlich. Die Erhebung einer Feststellungsklage ist in einem solchen Fall daher zulässig.
Aus der Begründung:
Zum Sachverhalt kann auf 6 Ob 132/19h verwiesen werden. Mit dieser E trug der erkSen dem ErstG die neuerliche E nach Verfahrensergänzung auf. Im fortzusetzenden Verfahren werde es auf Seiten der Kl erforderlich sein, konkret zu behaupten, welche Aufträge zur Konvertierung bzw Umstellung des Indikators die Bekl nicht befolgt habe. Folge der Selbstständigkeit der für den Schaden aus jeder selbstständigen Verletzungshandlung laufenden selbstständigen Verjährungsfrist sei nämlich, dass die jeweiligen Schadensereignisse im Feststellungsbegehren identifiziert werden müssten, würden doch andernfalls zentrale Fragen wie die nach der Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Bekl auf ein allfälliges späteres Ve...